Überweiser

WICHTIGE KOLLEGIALE KOMMUNIKATION

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Sie möchten Ihre Patientin oder Ihren Patienten an unsere kieferorthopädische Fachpraxis in Schwerte überweisen. Für das bereits vorab entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken.

Miteinander

Sie als Hauszahnarzt unserer Patienten sind immer der erste und wichtigste Ansprechpartner für uns.

Ein konstanter Informationsaustausch über geplante kieferorthopädische Behandlungen und Befunde unserer gemeinsamen Patienten liegt uns sehr am Herzen und beginnt schon nach dem ersten Termin des Patienten in unserer Praxis. Sollten vor oder nach der kieferorthopädischen Behandlung weitere zahnärztliche Maßnahmen notwendig sein, wird dieses Vorgehen miteinander abgestimmt. Bei schwierigen präprothetischen Planungen (Nichtanlagen, Extraktionen, etc.) erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein individuell abgestimmtes Behandlungskonzept.

Prophylaxe

Während der Behandlung mit einer Multibracketapparatur erfolgt die natürliche Selbstreinigung der Zähne sowie die tägliche Mundhygiene für die Patienten zu Hause unter erschwerten Bedingungen. Hier nehmen wir unsere Verantwortung im Bereich der Prophylaxe sehr ernst. Unser spezielles kieferorthopädisches Prophylaxeprogramm umfasst eine Bracketumfeldversiegelung sowie die regelmäßige Reinigung der Zähne unter Entnahme aller entfernbaren Elemente der Multibracketapparatur.

Selbstverständlich erfolgen die IP-Leistungen ausschließlich in Ihrer Praxis. Außerdem weisen wir unsere Patienten daraufhin, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Ihrer hauszahnärztlichen Praxis wahrzunehmen.

Ab welchem Alter überweisen?

Der optimale Zeitpunkt für eine reguläre kieferorthopädische Behandlung korreliert in der Regel mit Beginn der 2. Wechselgebissphase (ungefähr zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr). Dabei müssen die permanenten Zähne noch nicht alle durchgebrochen sein. In Einzelfällen kann bei ausgeprägten Fehlstellungen – bei guter compliance – ein früherer Behandlungsbeginn im Rahmen einer Frühbehandlung (ab dem 4./5. Lebensjahr) sinnvoll sein. Indikationen hierfür sind:

  • Lateraler, frontaler oder zirkulärer Kreuzbiss
  • Sagittale Frontzahnstufe > 9mm
  • Ausgeprägter Engstand > 3mm
  • Offener Biss > 4mm

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Wir freuen uns über Ihre persönliche Kontaktaufnahme und ein erstes Kollegengespräch.
Gerne klären wir Ihre Fragen zur interdisziplinären Zusammenarbeit oder Fragen Ihrer Patienten.